Seit 2022 ermöglicht das Sterbeverfügungsgesetz den assistierten Suizid und damit die Freiheit, den Zeitpunkt des eigenen Todes möglichst selbstbestimmt zu wählen. Trotz strenger rechtlicher Regelungen, anhand derer die Entscheidungsfreiheit sterbewilliger Personen zweifelsfrei festgestellt werden soll, bleibt die Frage virulent, ob die umstrittene Legalisierung tatsächlich zu größerer Freiheit geführt hat. Von welcher Freiheit wird hier eigentlich Gebrauch gemacht? Und wie lassen sich die Möglichkeiten und Risiken aus ethischer, rechtlicher und praktischer Perspektive bewerten?
Am Donnerstag, 21. November fand die Podiumsdiskussion mit
Dr. Andreas Heller, Professor für Palliative Care und Organisationsethik (Graz),
Dr. Alois Birklbauer, Professor für Medizinstrafrecht (Linz) und
Dr. Gerold Muhri, Oberarzt an der Palliativstation des Krankenhauses der Elisabethinen (Graz) statt.
Die Veranstaltung in Kooperation mit der Katholischen Hochschulgemeinde Graz stellte den Auftakt der neuen Gesprächsreihe Moraltheologie aktuell dar.